Ja, ich möchte Mitglied werden!

Es gibt gute Gründe, Mitglied der CDU zu werden.

Sie reden mit!

Wir sind eine Werte-Partei!

Als CDU-Mitglied entscheiden Sie mit!

Werden Sie Teil unserer Erfolgsgeschichte!

Laden Sie hier den Mitgliedsantrag der CDU Deutschlands herunter.

Häufige Fragen

Wie werde ich Mitglied der CDU?

Wir freuen uns, wenn Sie Teil unserer Parteifamilie werden wollen. Füllen Sie hierfür ganz einfach einen Aufnahmeantrag aus, am besten gleich hier. Wir setzen uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung.

Wo werde ich Mitglied?

Nach unserem Statut werden Sie in der Regel Mitglied in dem Kreisverband, in welchem sich Ihr Erstwohnsitz befindet. Denn unabhängig von vielen Beteiligungsmöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene findet das Dabeisein bei spannenden Veranstaltungen, das Mitwirken und Mitentscheiden in erster Linie vor Ort statt. Wer seinen Lebensmittelpunkt eher am Ort seines Arbeitsplatzes sieht, kann auch dort seine Mitgliedschaft beantragen. Der dortige CDU-Kreisverband entscheidet dann über die Mitgliedschaft in Absprache mit dem CDU-Kreisverband am Wohnort.

Ich lebe im Ausland. Kann ich CDU-Mitglied werden?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nur vorübergehend im Ausland leben, können Sie Mitglied der CDU werden. Dazu muss der Aufnahmeantrag an den CDU-Kreisverband Berlin-Mitte gerichtet werden.

Ich lebe in Deutschland, besitze aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich dennoch CDU-Mitglied werden?

Grundsätzlich ja. Dies gilt ohne Einschränkungen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen. Ist dies nicht der Fall, setzt die Aufnahme in die CDU in der Regel voraus, dass Sie seit einem Jahr in Deutschland wohnen.

Muss ich Mitglied einer christlichen Kirche sein, um Mitglied der CDU werden zu können?

Nein, die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche oder einer anderen religiösen Glaubensrichtung ist keine Voraussetzung für eine CDU-Mitgliedschaft. Grundlage der Politik der CDU ist aber das christliche Verständnis vom Menschen. Unsere Grundwerte sind Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit. Jeder, der auf dieser Grundlage mit uns Politik für unser Land gestalten will, ist uns herzlich willkommen, unabhängig von der jeweiligen Einstellung zur Religion.

Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft?

Das Mindestalter für eine CDU-Parteimitgliedschaft beträgt 16 Jahre. Ab 14 Jahren kann man Mitglied unserer Jugendorganisation, der Jungen Union, werden.

Darf ich als CDU-Mitglied zugleich einer anderen Partei angehören?

Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei innerhalb des Tätigkeitsgebietes der CDU oder in einer anderen politischen, mit der CDU konkurrierenden Gruppierung oder deren parlamentarischen Vertretung schließt die Mitgliedschaft und die Mitarbeit in der CDU aus. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Partei eines anderen Landes ist dann möglich, wenn die Ziele dieser Partei den Zielen der CDU Deutschlands nicht widersprechen. Innerhalb der EU bedeutet dies, dass eine weitere Mitgliedschaft nur in Parteien möglich ist, die dem Zusammenschluss unserer Schwesterparteien in der EVP (Europäischen Volkspartei) angehören.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die CDU finanziert ihre politische Arbeit zu einem erheblichen Teil aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Mit dem Geld bezahlen wir Informationen, Mitmachangebote sowie Veranstaltungen für unsere Mitglieder, aber auch Wahlkämpfe. Deshalb ist auch Ihr Mitgliedsbeitrag so wichtig!

Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro im Monat. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro.

Sie können aber auch gerne mehr bezahlen. Dies ermöglicht es zum Beispiel unseren Kreisverbänden, reduzierte Beiträge für Mitglieder in finanziellen Notlagen anzusetzen.

Übrigens: Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge und Spenden von natürlichen Personen können bis zu einem Gesamtumfang von 3.300,00 € pro Person im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten werden bis zu 6.600,00 € steuerlich berücksichtigt. Davon sind bis zu 1.650,00 € bzw. 3.300,00 € bei zusammen veranlagten Ehegatten nach § 34g Einkommensteuergesetz (EStG) absetzbar. Nach dieser Vorschrift ermäßigt sich die Einkommensteuer um maximal die Hälfte dieses Betrages. Darüber hinaus gehende Zuwendungen bis max. 1.650 Euro/3.300 Euro können steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Ich bin arbeitssuchend und kann den Mindestbeitrag derzeit nicht zahlen. Ist eine Mitgliedschaft dennoch möglich?

Für Mitglieder ohne eigenes Einkommen und Mitglieder mit einem Brutto-Monatseinkommen von weniger als 1.000 Euro kann der Kreisvorstand auf Antrag des Mitglieds einen ermäßigten monatlichen Mindestbeitrag von 5 Euro festlegen. Der Kreisverband kann darüber hinaus in weiteren besonderen Fällen Mitgliedsbeiträge erlassen, ermäßigen oder stunden. Das gilt zum Beispiel für Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose oder Rentner.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen unser Mitgliederbeauftragter

Gerd Müller

Gerd Müller
Mitgliederbeauftragter